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BITV-TEST (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Der BITV-Test dient ist ein Prüfverfahren, um die Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten zu prüfen. Der Test wurde von der Projektgruppe barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) entwickelt. Grundlage des Tests bildet die BITV. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung wurde ergänzend zum Behindertengleichstellungsgesetz, das am 27.Arpil 2002 verabschiedet wurde, entworfen. Diese gilt für alle Internetauftritte sowie öffentlich zugängliche Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Inhaltsverzeichnis 1. Kurzvorstellung und Kriterien 2. Varianten des BITV-Tests 3. Prüfverfahren und Prüfgegenstände

1. Kurzvorstellung und Prüfschritte

Der BITV-Test umfasst insgesamt 50 Prüfschritte, wobei zu jedem einzelnen Prüfschritt Erläuterungen angegeben sind, was diese im Einzelnen prüfen und warum dieser Prüfschritt wichtig ist. Darüber hinaus erfolgt eine Erklärung der Vorgehensweise zu jedem einzelnen Prüfschritt. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden können. Ab einer Punktzahl von 90 wird ein Webauftritt aus gut zugänglich bewertet, ab 95 Punkten gilt der Zugang als sehr gut zugänglich. Die einzelnen Prüfschritte sind mit einer Gewichtung versehen. Die Gewichtung reicht dabei von3 Punkten für ein hohes Gewicht, 2 Punkte für ein mittleres Gewicht und 1 Punkt für ein geringes Gewicht. Zu den Prüfschritten mit einer hohen Gewichtung zählen beispielsweise die Prüfung aus Alternativtexte für Bedienelemente oder auch HTML-Strukturelemente für Überschriften.

2. Varianten des BITV-Tests

Für den BITV Test sind bei der Projektgruppe BIK drei verschiedene Testverfahren im Einsatz. Neben dem abschließenden BITV-Test gibt es die BITV-Selbstbewertung und den Entwicklung begleitenden BITV-Test. Dabei verwenden alle Verfahren die insgesamt 50 Prüfschritte des BITV-Tests.

2.1 Der abschließende BITV-Test

Der abschließende BITV-Test ist für die abschließende Prüfung der Barrierefreiheit von Webangeboten entwickelt worden. Der Test prüft dabei ausgewählte Seiten von Internetanbietern und liefert eine Momentaufnahme über die Zugänglichkeit einer Website. Die Verständlichkeit von Inhalten wird dabei nicht geprüft.

2.2 Der entwicklungsbegleitende Test

Der entwicklungsbegleitende Test wird bei der Entwicklung von Webangeboten angewendet. Dabei werden Handlungsbedarfe hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgezeigt und der Stand der Entwicklung überprüft. Aufgrund der eingeschränkten Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Testergebnisse ist der entwicklungsbegleitende Test nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehen.

2.3 Die BITV-Selbstbewertung

Die BITV-Selbstbewertung ist ein webbasiertes Programm mit dessen Hilfe barrierefreie Internetangebote entwickelt werden können, die sich zugleich an die Vorgaben der BIK orientieren. Ein Fragebogen mit insgesamt 52 Prüfschritten hilft Entwicklern, den Stand der Zugänglichkeit ihres Webangebotes zu überprüfen.

4. Prüfverfahren und Prüfgegenstände

Da die meisten Anforderungen der BITV nicht automatisch sichergestellt werden können, wird die Einschätzung von Experten benötigt. Die Qualifikation des Prüfers nimmt aus diesem Grund einen wichtigen Stellenwert im Prüfverfahren des BITV-Tests ein. Dieser muss mit den Grundlagen der HTML-Programmierung vertraut sein und darüber hinaus das Konzept de barrierefreien Internetzugangs kennen. Zudem muss er zwangsläufig das Verfahren des BITV Tests kennen und die 50 Prüfschritte sicher anwenden können. Zum prüfenden Webangebot gehören alle selbst veröffentlichen Inhalte und Fremdinhalte des Webangebotes. Ausgenommen sind Werbung sowie verlinkte Webseiten anderer Anbieter. Entscheiden ist, wer die Inhalte veröffentlicht hat. Veröffentlicht ein Anbieter beispielsweise PDF-Dokumente, muss dieser für die barrierefreie Zugänglichkeit der Dokumente sorgen. Bestandteile des Prüfverfahrens: • Foren, Kommentare von Lesern • Integrierte Funktionen wie Suchfunktionen oder Kostenrechner • Herunterladbare Broschüren und Dokumente • Daten in nicht-HTML-Formaten • Archive und nicht mehr gepflegte Bereiche • Bereiche für spezielle Nutzergruppen wie beispielsweise Kinder • Unterschiedliche Sprachversionen der Webinhalte • Multimedia Inhalte wie Inline-Videos oder Audiodateien

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