Nachschlagewerke: Unterschied zwischen den Versionen

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=Übersicht=
Diese Seite bündelt Wege, mit denen blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler Nachschlagewerke im Unterricht und in Prüfungen nutzen können. Die Detailseiten sind nach kurzen Beschreibungen verlinkt und in Kategorien gegliedert.
 
''Wichtig:'' Prüfungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Prüfungsart. Auch werden sie laufend geändert. Entscheidend sind die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben, die schulische Lernmittelauswahl und der individuelle Nachteilsausgleich (NTA). Digitale Wörterbücher sind mancherorts explizit zugelassen, allerdings immer mit Einschränkungen (z.B. nur Einzelwortsuche, keine Textübersetzung, Offline-Modus, keine „intelligente“ Fehlerschreibungskorrektur, kein Zugriff auf weiterführende Infos wie Synonyme/Bedeutung etc.).
 
= Problematik =
Die Grundproblematik von Nachschlagewerken im Förderschwerpunkt Sehen ist, dass die großen Verlage von Nachschlagewerken aktuell keine barrierefreien Versionen ihrer Nachschlagewerke bereitstellen. Für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ist dieses Medium nicht ausreichend oder überhaupt nicht zugänglich (mangelnde Schriftgröße, zu geringer Buchstaben- und Zeilenabstand, zu geringer Kontrast, keine Zugänglichkeit für Braille-Lesende). Gleichzeitig werden die Abschlussprüfungen aber mit dem Wortschatz dieser Nachschlagewerke konzipiert. 
 
In der Praxis wird über den Nachteilsausgleich versucht, eine Zugänglichkeit herzustellen. Meist geschieht dies über digitale Versionen der etablierten Nachschlagewerke oder auch über Anbieter kleinerer Nachschlagewerke. Im Förderschwerpunkt Sehen werden schulische Texte Schülerinnen und Schülern mit Blindheit in der Regel über eine barrierefreie Word-Datei im E-Buch-Standard zugänglich gemacht. Die Verfügbarkeit von Nachschlagewerken im E-Buch-Standard ist aber denkbar schlecht, da der Übertragungsaufwand immens hoch ist und nur wenige befugte Stellen die Übertragung und Verteilung von Word-Dateien, die keine Schulbücher sind, durchführen dürfen. 
 
Wenn andere als die etablierten und von der jeweiligen Schule bzw. dem jeweiligen Bundesland festgelegten Nachschlagewerke für eine Prüfung genutzt werden, muss ein Nachteilsausgleich festgelegt werden, der die Nutzung eines eigentlich nicht zugelassenen Nachschlagewerkes im Einzelfall erlaubt. Schwierig hierbei ist, dass diese Nachschlagewerke den blinden oder sehbehinderten Prüflingen keine Vorteile, aber auch keine Nachteile bringen dürfen. Der Umfang von Funktionen und Inhalt muss also auf dem gleichen Niveau wie der sonst an der Schule genutzten Nachschlagewerke sein. Ist dies nicht der Fall, müssen kreative Lösungen gefunden werden, wie das möglich gemacht werden kann. Kritische Punkte sind hierbei:
 
* Wortschatz und zusätzliche Informationen zu den Wörtern
* weitere Inhalte (Verbtabellen, Vor-/Nachwort, Mittelteil)
* Suchfunktion (klassische alphabetische Liste oder kritische intelligente Suchfunktion)
* Wort-/Textübersetzung (moderne Lösungen bieten meist einen Textübersetzer, der aber einen deutlichen Vorteil ggü. den klassischen Nachschlagewerken bietet) 
* Online/Offline (Online Nachschlagewerke könnten für Täuschungsversuchen missbraucht werden)
* Inklusionsgedanke (blinde Prüflinge sollen nicht von der der Assistenzkraft beim Nachschlagen abhängig sein)
* Praktikabilität in der Prüfung (ein zusätzlicher PC kann deutlich mehr Aufwand im Sinne eines eigenen Prüfungsraumes, einer eigenen Aufsicht, etc. bedeuten)
* Alltagstauglichkeit in der Zukunft (Ein blinder Prüfling lernt ein neues Programm kennen, ist es so alltagstauglich, dass er es später auch noch benutzen wird? Meist sind nur im schulischen Kontext klassische Nachschlagewerke noch relevant, da diese den Schülerinnen und Schülern zu prüfende Kompetenzen nicht abnehmen. KI und moderne Übersetzer sind für den Alltag meist die deutlich schnellere und sinnvollere Lösung.)
* Kosten (wie wird ein Nachschlagewerk finanziert?) 
Auch wenn das Nachschlagen von der Assistenz durchgeführt wird, muss klar kommuniziert sein, dass die Assistenzkraft den gleichen Funktions- bzw. Inhaltsumfang wiedergibt.
 
Da das Nichtbereitstellen von barrierefreien Nachschlagewerken durch die Verläge im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, welches am 28.06.2025 in Kraft getreten ist, rechtswidrig ist, sind alle betroffenen Personen dazu angehalten, den Verlägen Rückmeldung zu geben und ihre Rechte einzuklagen. Unterstützen können hier die Selbsthilfevereine und z.B. die darauf spezialisierte Anwaltskanzlei "Rechte behinderter Menschen gGmbH" (Dr. Michael Richter).
=Kategorien=
*'''Zielgruppe:''' Blindheit / Hochgradige Sehbehinderung / Sehbehinderung / Visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (VVWS)
*'''Prüfung:''' prüfungsgeeignet / in Teilen prüfungsgeeignet / nicht prüfungsgeeignet
*'''Verfügbarkeit:''' [Bezugsquelle]
*'''Hilfsmittel:''' [entsprechendes Hilfsmittel]
*'''Medium:''' iPad bzw. iPhone / Windows / Mac / Hilfsmittel / Druckausgabe
*'''Kosten:''' kostenlos / kostenpflichtig
*'''Betrieb:''' online / offline
*'''Alltagstauglichkeit:''' alltagsnah / in Teilen alltagsnah / alltagsfern
''Hinweis:'' „prüfungsgeeignet“ bedeutet: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich. "in Teilen prüfungsgeeignet" bedeutet: einige Funktionen gegen die Nutzung in der Prüfung sprechen können. "nicht prüfungsgeeignet" bedeutet, dass einige Funktionen eindeutig gegen eine Zulassung in der Prüfung sprechen.
 
=Empfohlene Lösungen im schulischen Kontext=
 
== Weg 1: [[Nachschlagewerk: Druckausgabe|Druckausgabe]] ==
 
* '''Sehbehinderung:''' Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung und ggf. VVWS kommt an ihre Grenzen
*'''prüfungsgeeignet:''' Kaum organisatorischer Mehraufwand in Prüfung.
*'''Verfügbarkeit:''' im freien Handel erhältlich
*'''Hilfsmittel:''' elektronische bzw. optische Hilfsmittel, alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
*'''Druckausgabe'''
*'''kostenpflichtig'''
*'''offline'''
*'''in Teilen alltagsnah:''' Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe in der Gesellschaft ist der Umgang mit Büchern sehr sinnvoll.
 
== Weg 2: [[Nachschlagewerk: PDF-Datei|PDF-Datei]] ==
 
*'''Sehbehinderung:''' Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung, VVWS kommt an ihre Grenzen. Nicht barrierefrei für den Screenreader
*'''prüfungsgeeignet:''' Entspricht der Druckausgabe, aber als zoombares PDF mit alphabetischem Register
*'''Verfügbarkeit:''' In der Regel nur über die Medienberatungszentren beziehbar, nicht im freien Handel erhältlich
*'''Hilfsmittel:''' Vergrößerungssoftware
*'''iPad; Windows; Mac:''' Lesezeichen als alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
*'''kostenpflichtig:''' Druckausgabe muss erworben werden, oder direkter Kauf beim Verlag.
*'''offline'''
*'''in Teilen alltagsnah:''' Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe in der Gesellschaft ist der Umgang mit PDF sehr sinnvoll.
 
== Weg 3: [[Nachschlagewerk: E-Buch-Standard in Word|E-Buch-Standard in Word]] ==
 
*'''Blindheit, Hochgradige Sehbehinderung, VVWS:''' Vollständig barrierefrei für den Screenreader, Vielzahl an visuellen Anpassungsmöglichkeiten
*'''prüfungsgeeignet:''' entspricht der Druckausgabe, alphabetische Suche, keine intelligente Suche
*'''Verfügbarkeit:''' Nur über die Medienzentren, die befugte Stelle sind, beziehbar. Eine Einzelübertragung ist aufgrund der Größe der Inhalte in der Regel nicht möglich.
*'''Hilfsmittel:''' Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile
*'''Windows:''' Strukturierte Word-Dateien nach Anfangsbuchstaben
*'''kostenpflichtig:''' Druckausgabe muss erworben werden, sonst kostenfrei
*'''offline'''
*'''alltagsfern:''' Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe an der Gesellschaft nicht sinnvoll, da diese Nachschlagewerke ausschließlich im schulischen Kontext existieren und genutzt werden dürfen.
 
== Hinweise ==
* Der Umgang mit dem Nachschlagewerk geübt sein muss (Aufbau eines Eintrages und Struktur des Nachschlagewerks).
* Je nach individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler kann ein Weg besser oder schlechter geeignet sein, auch wenn dies hier anders beschrieben ist.
* Zukünftige Entwicklungen der Prozesse durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können zu neuen Königswegen führen.
* Der E-Buch-Standard ist aufsteigend undurchlässig und absteigend durchlässig, d.h. Prüflinge mit Sehbehinderung können theoretisch den E-Buch-Standard nutzen, blinde Prüflinge können aber keine Druckausgabe benutzen.
* Der E-Buch-Standard wurde für blinde Schülerinnen und Schüler entwickelt. Wenn Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung den E-Buch-Standard nutzen wollen, muss dies sorgfältig abgewogen werden. Für die zukünftige Teilhabe an unserer Gesellschaft kann das Nutzen des E-Buch-Standards kontraproduktiv sein, da der Schüler oder die Schülerin ggf. dadurch Übung beim Umgang mit klassischen Schriftwerken verliert, diese sind in der aktuellen Gesellschaft aber nach wie vor etabliert sind. Mit einer Sehbehinderung müssen auch Strategien erprobt werden, wie man sich in überladenen Büchern zurechtfinden kann (z.B. Leseschablone, Lupe, Lupenbrille, etc.).
 
=Weitere gebräuchliche Nachschlagewerke=
 
== Nachschlagewerke etablierter Hersteller ==
 
=== Duden (Deutsch einsprachig) ===
*[[Nachschlagewerk: Duden Bibliothek 6|Duden Bibliothek 6]] – Windows/Mac. Lokale Software mit großem Bestand aller Duden Ausgaben. Nur für Sehbehinderung geeignet, nicht barrierefrei für den Screenreader
*[[Nachschlagewerk: Duden Website|Duden Website]] – Kostenlos, aber mit Werbung. Online. Nicht prüfungsgeeinget, da viele zuätzliche Inhalte. In Teilen barrierefrei für den Screenreader
*[[Duden Schulwörterbuch]] – Online als App auf dem iPad oder im Browser. Prüfungsmodus (offline) für das iPad vorhanden. Im Browser großteils barrierefrei für den Screenreader, sehr gute Alternative für den Duden im E-Buch-Standard
*Nicht mehr erhältliche Version der Duden Originalausgabe als App für iPhone/iPad. War mit VoiceOver zugänglich, aber nicht mit Braillezeile, teilweise schlechte Kontraste, sonst mit Sehbehinderung nutzbar
=== PONS (Fremdsprachen) ===
*[[PONS Schule Wörterbuch]] – Offline als App auf dem iPad oder iPhone. Größte Sprachauswahl in einer App. Prüfungsmodus. Nicht barrierefrei für den Screenreader.
*[[Nachschlagewerk: PONS Website|PONS Website]] – Kostenlos, aber mit Werbung. Online. Nicht prüfungsgeeignet, da auch Übersetzungsfunktion ganzer Sätze. In Teilen barrierefrei für den Screenreader.
*[[Nachschlagewerk: PONS API|PONS API]]  – Barrierefreie Browseroberfläche. Beta-Version. Kein Gewähr für Funktionstüchtigkeit.
*[[PONS Wörterbuch Bibliothek]] – alte Wörterbuch App, die Druckausgabe abbildet, nur in Teilen barrierefrei für den Screenreader.
== Mögliche alternative Nachschlagewerke ==
*[[Nachschlagewerk: QuickDic|QuickDic]] – Offline als Software auf Windows. Zweisprachig Englisch-Deutsch. Kostenlos. Barrierefrei für den Screenreader. Kein lizensierter Wortschatz, daher nur in Teilen prüfungsgeeignet.
*[[Nachschlagewerk: LowVisionDictionary|LowVisionDictionary]] – Offline als Software auf Windows. Dreisprachig Englisch-Deutsch-Französisch. Barrierefrei für den Screenreader. Kein lizensierter Wortschatz, daher nur in Teilen prüfungsgeeignet.
*[[Nachschlagewerk: Dic|Dic]] – Offline als Software auf Windows. Einsprachig Französisch. Barrierefrei für den Screenreader.
*[[Research IT]] – Übersetzungstool von JAWS, Zugriff auf verschiedene Datensätze von Leo, barrierefrei für den Screenreader.
Weiterhin gibt es eine Vielzahl an anderen Nachschlagewerken (Leo, KI-Modelle, Dict.cc, Merriam-Webster uvm.), die mitunter in der Barrierfreiheit gar nicht schlecht abschneiden, Testen lohnt sich. Falls sich dann ein Eintrag lohnen sollte, gerne hinzufügen!
 
== Hinweise ==
* speziell im Hinblick auf Barrierefreiheit entwickelte Produkte kleinerer Anbieter, aber mit meist Schwächen im Inhaltsumfang (Wortschatz und Umfang der Wörterbucheinträge, Vor-/Nachwort, Mittelteil)
* Produkte etablierter Anbieter, die zwar nicht barrierefrei sind, aber immer noch mit Sehbehinderung nutzbar sind (teilweise mehr Funktionen als Textübersetzung, intelligente Suchvorschläge, zu viele zusätzliche Infos, außer die Produkte sind explizit als Schülerwörterbücher entwickelt)
*Vergrößerung der Schrift durch einen externen Monitor mit Schwenkarm, systemeigene Skalierungsoptionen, anwendungseigene Skalierungsoption oder die systemeigene Zoomfunktion
*Vergrößerung von Schrift kann die Orientierung und Übersichtlichkeit deutlich beeinträchtigen
*Verbesserung von Kontrast durch system- oder anwendungseigene Kontrasteinstellungen
*Die Verbesserung der Sehstärke bzw. Lesbarkeit durch Erhöhen oder Verringern (Invertierung) der Helligkeit durch Monitoreinstellungen, system- oder anwendungseigene Beleuchtungseinstellungen
*Verbesserung der Körperhaltung beim Lesen durch sinnvolle Platzierung des Monitors bzw. Tablets (z.B. Schwenkarm, flexibler Monitorstandfuß)
*Arbeitsplatzstruktur (klare Struktur und ausreichend Platz für Rezeption, Produktion und Nachschlagewerke, ggf. mit Drehstuhl, Ecktisch, höhen- und neigungsverstellbarem Tisch, schwenkbare Tablethalterung)
*Die Rahmenbedingungen der Prüfung entsprechen in der Regel nicht denen der anderen Prüflinge, es müssen also angepasste Rahmenbedingungen (z.B. Vor- und Nachbereitung des Prüfungsgerätes, separater Raum) hergestellt werden.
*Betrugsversuche durch auf dem Arbeitsgerät befindliche unzulässige Informationen müssen durch vorherige und nachträgliche Sichtung/Überprüfung bzw. durch die Prüfungsaufsicht vorgebeugt bzw. unterbunden werden.
*Diese angepassten Rahmenbedingungen müssen bereits im Abschlussjahr oder wenn möglich noch früher gemäß den individuellen Bedürfnissen in Bezug auf die Sehfähigkeit konfiguriert und eingeübt werden.
*Ggf. Einsatz einer Zugangssoftware zur Optimierung der Farbgebung, des Kontrastes oder der Vergrößerung (z.B. ZoomText)
* Arbeiten mit einer alphabetischen Suchfunktion entlastet zeitlich und konditionell, kann Zeitzugabe im Nachteilsausgleich verringern
* Barrierefreiheit/Oberfläche ändert sich je nach Update (teilweise zum Positiven, teilweise aber zum Negativen, da Umstellung in der Bedienung oder kein Support mehr für Screenreader)
*Oftmals näher an der Lebenswelt der Prüflinge, sehr moderne Übersetzungslösungen wie z.B. KI oder Textübersetzer werden ausgeklammert
* teilweise mehrere Nachschlagewerke in einem Programm
* bessere Verfügbarkeit als PDF-Datei/Word-Datei
* Prüfungseignung möglich, hängt aber von dem Inhalts- und dem Funktionsumfang im Vergleich mit den Standardwerken ab
* Internetgebundene Ansätze sind fehleranfällig und können für Täuschungsversuche missbraucht werden. Betrugsversuche über die Internetverbindung können durch einen Router mit "Whitelist-Funktion" oder die Prüfungsaufsicht unterbunden werden.
* Inhalts- und Funktionsumfang meist deutlich schlechter oder besser als bei Standardwerken
* In der Regel fehlen Vorwort, Mittelteil und Anhang, diese müssen in der Prüfung dem Prüfling dementsprechend anders zugänglich sein.
 
=Kontakt/Support=
Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) und dem Bestellprozess von Word-Dateien im E-Buch-Standard und PDF-Dateien lohnt der Kontakt mit den Medienberatungszentren.
 
= Alter Augenbit-Eintrag =
Hier finden Sie den [[Nachschlagewerke-Alt|alten Eintrag]] mit veralteten, aber teilweise noch guten Infos zum Thema Nachschlagewerke in Augenbit.
[[Kategorie:Prüfungsgeeignet]]
[[Kategorie:Nicht prüfungsgeeignet]]
[[Kategorie:IPad bzw. iPhone]]
[[Kategorie:Kostenlos]]
[[Kategorie:Online]]
[[Kategorie:Offline]]
[[Kategorie:Kostenpflichtig]]
[[Kategorie:Alltagsnah]]
[[Kategorie:In Teilen alltagsnah]]
[[Kategorie:Alltagsfern]]
[[Kategorie:Mac]]
[[Kategorie:Druckausgabe]]
[[Kategorie:Hochgradige Sehbehinderung]]
[[Kategorie:Sehbehinderung]]
[[Kategorie:Blindheit]]
[[Kategorie:Windows]]
[[Kategorie:VVWS]]
[[Kategorie:Website]]

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2025, 11:54 Uhr


Übersicht

Diese Seite bündelt Wege, mit denen blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler Nachschlagewerke im Unterricht und in Prüfungen nutzen können. Die Detailseiten sind nach kurzen Beschreibungen verlinkt und in Kategorien gegliedert.

Wichtig: Prüfungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Prüfungsart. Auch werden sie laufend geändert. Entscheidend sind die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben, die schulische Lernmittelauswahl und der individuelle Nachteilsausgleich (NTA). Digitale Wörterbücher sind mancherorts explizit zugelassen, allerdings immer mit Einschränkungen (z.B. nur Einzelwortsuche, keine Textübersetzung, Offline-Modus, keine „intelligente“ Fehlerschreibungskorrektur, kein Zugriff auf weiterführende Infos wie Synonyme/Bedeutung etc.).

Problematik

Die Grundproblematik von Nachschlagewerken im Förderschwerpunkt Sehen ist, dass die großen Verlage von Nachschlagewerken aktuell keine barrierefreien Versionen ihrer Nachschlagewerke bereitstellen. Für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ist dieses Medium nicht ausreichend oder überhaupt nicht zugänglich (mangelnde Schriftgröße, zu geringer Buchstaben- und Zeilenabstand, zu geringer Kontrast, keine Zugänglichkeit für Braille-Lesende). Gleichzeitig werden die Abschlussprüfungen aber mit dem Wortschatz dieser Nachschlagewerke konzipiert.

In der Praxis wird über den Nachteilsausgleich versucht, eine Zugänglichkeit herzustellen. Meist geschieht dies über digitale Versionen der etablierten Nachschlagewerke oder auch über Anbieter kleinerer Nachschlagewerke. Im Förderschwerpunkt Sehen werden schulische Texte Schülerinnen und Schülern mit Blindheit in der Regel über eine barrierefreie Word-Datei im E-Buch-Standard zugänglich gemacht. Die Verfügbarkeit von Nachschlagewerken im E-Buch-Standard ist aber denkbar schlecht, da der Übertragungsaufwand immens hoch ist und nur wenige befugte Stellen die Übertragung und Verteilung von Word-Dateien, die keine Schulbücher sind, durchführen dürfen.

Wenn andere als die etablierten und von der jeweiligen Schule bzw. dem jeweiligen Bundesland festgelegten Nachschlagewerke für eine Prüfung genutzt werden, muss ein Nachteilsausgleich festgelegt werden, der die Nutzung eines eigentlich nicht zugelassenen Nachschlagewerkes im Einzelfall erlaubt. Schwierig hierbei ist, dass diese Nachschlagewerke den blinden oder sehbehinderten Prüflingen keine Vorteile, aber auch keine Nachteile bringen dürfen. Der Umfang von Funktionen und Inhalt muss also auf dem gleichen Niveau wie der sonst an der Schule genutzten Nachschlagewerke sein. Ist dies nicht der Fall, müssen kreative Lösungen gefunden werden, wie das möglich gemacht werden kann. Kritische Punkte sind hierbei:

  • Wortschatz und zusätzliche Informationen zu den Wörtern
  • weitere Inhalte (Verbtabellen, Vor-/Nachwort, Mittelteil)
  • Suchfunktion (klassische alphabetische Liste oder kritische intelligente Suchfunktion)
  • Wort-/Textübersetzung (moderne Lösungen bieten meist einen Textübersetzer, der aber einen deutlichen Vorteil ggü. den klassischen Nachschlagewerken bietet)
  • Online/Offline (Online Nachschlagewerke könnten für Täuschungsversuchen missbraucht werden)
  • Inklusionsgedanke (blinde Prüflinge sollen nicht von der der Assistenzkraft beim Nachschlagen abhängig sein)
  • Praktikabilität in der Prüfung (ein zusätzlicher PC kann deutlich mehr Aufwand im Sinne eines eigenen Prüfungsraumes, einer eigenen Aufsicht, etc. bedeuten)
  • Alltagstauglichkeit in der Zukunft (Ein blinder Prüfling lernt ein neues Programm kennen, ist es so alltagstauglich, dass er es später auch noch benutzen wird? Meist sind nur im schulischen Kontext klassische Nachschlagewerke noch relevant, da diese den Schülerinnen und Schülern zu prüfende Kompetenzen nicht abnehmen. KI und moderne Übersetzer sind für den Alltag meist die deutlich schnellere und sinnvollere Lösung.)
  • Kosten (wie wird ein Nachschlagewerk finanziert?)

Auch wenn das Nachschlagen von der Assistenz durchgeführt wird, muss klar kommuniziert sein, dass die Assistenzkraft den gleichen Funktions- bzw. Inhaltsumfang wiedergibt.

Da das Nichtbereitstellen von barrierefreien Nachschlagewerken durch die Verläge im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, welches am 28.06.2025 in Kraft getreten ist, rechtswidrig ist, sind alle betroffenen Personen dazu angehalten, den Verlägen Rückmeldung zu geben und ihre Rechte einzuklagen. Unterstützen können hier die Selbsthilfevereine und z.B. die darauf spezialisierte Anwaltskanzlei "Rechte behinderter Menschen gGmbH" (Dr. Michael Richter).

Kategorien

  • Zielgruppe: Blindheit / Hochgradige Sehbehinderung / Sehbehinderung / Visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (VVWS)
  • Prüfung: prüfungsgeeignet / in Teilen prüfungsgeeignet / nicht prüfungsgeeignet
  • Verfügbarkeit: [Bezugsquelle]
  • Hilfsmittel: [entsprechendes Hilfsmittel]
  • Medium: iPad bzw. iPhone / Windows / Mac / Hilfsmittel / Druckausgabe
  • Kosten: kostenlos / kostenpflichtig
  • Betrieb: online / offline
  • Alltagstauglichkeit: alltagsnah / in Teilen alltagsnah / alltagsfern

Hinweis: „prüfungsgeeignet“ bedeutet: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich. "in Teilen prüfungsgeeignet" bedeutet: einige Funktionen gegen die Nutzung in der Prüfung sprechen können. "nicht prüfungsgeeignet" bedeutet, dass einige Funktionen eindeutig gegen eine Zulassung in der Prüfung sprechen.

Empfohlene Lösungen im schulischen Kontext

Weg 1: Druckausgabe

  • Sehbehinderung: Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung und ggf. VVWS kommt an ihre Grenzen
  • prüfungsgeeignet: Kaum organisatorischer Mehraufwand in Prüfung.
  • Verfügbarkeit: im freien Handel erhältlich
  • Hilfsmittel: elektronische bzw. optische Hilfsmittel, alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
  • Druckausgabe
  • kostenpflichtig
  • offline
  • in Teilen alltagsnah: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe in der Gesellschaft ist der Umgang mit Büchern sehr sinnvoll.

Weg 2: PDF-Datei

  • Sehbehinderung: Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung, VVWS kommt an ihre Grenzen. Nicht barrierefrei für den Screenreader
  • prüfungsgeeignet: Entspricht der Druckausgabe, aber als zoombares PDF mit alphabetischem Register
  • Verfügbarkeit: In der Regel nur über die Medienberatungszentren beziehbar, nicht im freien Handel erhältlich
  • Hilfsmittel: Vergrößerungssoftware
  • iPad; Windows; Mac: Lesezeichen als alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
  • kostenpflichtig: Druckausgabe muss erworben werden, oder direkter Kauf beim Verlag.
  • offline
  • in Teilen alltagsnah: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe in der Gesellschaft ist der Umgang mit PDF sehr sinnvoll.

Weg 3: E-Buch-Standard in Word

  • Blindheit, Hochgradige Sehbehinderung, VVWS: Vollständig barrierefrei für den Screenreader, Vielzahl an visuellen Anpassungsmöglichkeiten
  • prüfungsgeeignet: entspricht der Druckausgabe, alphabetische Suche, keine intelligente Suche
  • Verfügbarkeit: Nur über die Medienzentren, die befugte Stelle sind, beziehbar. Eine Einzelübertragung ist aufgrund der Größe der Inhalte in der Regel nicht möglich.
  • Hilfsmittel: Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile
  • Windows: Strukturierte Word-Dateien nach Anfangsbuchstaben
  • kostenpflichtig: Druckausgabe muss erworben werden, sonst kostenfrei
  • offline
  • alltagsfern: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.. Für die Teilhabe an der Gesellschaft nicht sinnvoll, da diese Nachschlagewerke ausschließlich im schulischen Kontext existieren und genutzt werden dürfen.

Hinweise

  • Der Umgang mit dem Nachschlagewerk geübt sein muss (Aufbau eines Eintrages und Struktur des Nachschlagewerks).
  • Je nach individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler kann ein Weg besser oder schlechter geeignet sein, auch wenn dies hier anders beschrieben ist.
  • Zukünftige Entwicklungen der Prozesse durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können zu neuen Königswegen führen.
  • Der E-Buch-Standard ist aufsteigend undurchlässig und absteigend durchlässig, d.h. Prüflinge mit Sehbehinderung können theoretisch den E-Buch-Standard nutzen, blinde Prüflinge können aber keine Druckausgabe benutzen.
  • Der E-Buch-Standard wurde für blinde Schülerinnen und Schüler entwickelt. Wenn Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung den E-Buch-Standard nutzen wollen, muss dies sorgfältig abgewogen werden. Für die zukünftige Teilhabe an unserer Gesellschaft kann das Nutzen des E-Buch-Standards kontraproduktiv sein, da der Schüler oder die Schülerin ggf. dadurch Übung beim Umgang mit klassischen Schriftwerken verliert, diese sind in der aktuellen Gesellschaft aber nach wie vor etabliert sind. Mit einer Sehbehinderung müssen auch Strategien erprobt werden, wie man sich in überladenen Büchern zurechtfinden kann (z.B. Leseschablone, Lupe, Lupenbrille, etc.).

Weitere gebräuchliche Nachschlagewerke

Nachschlagewerke etablierter Hersteller

Duden (Deutsch einsprachig)

  • Duden Bibliothek 6 – Windows/Mac. Lokale Software mit großem Bestand aller Duden Ausgaben. Nur für Sehbehinderung geeignet, nicht barrierefrei für den Screenreader
  • Duden Website – Kostenlos, aber mit Werbung. Online. Nicht prüfungsgeeinget, da viele zuätzliche Inhalte. In Teilen barrierefrei für den Screenreader
  • Duden Schulwörterbuch – Online als App auf dem iPad oder im Browser. Prüfungsmodus (offline) für das iPad vorhanden. Im Browser großteils barrierefrei für den Screenreader, sehr gute Alternative für den Duden im E-Buch-Standard
  • Nicht mehr erhältliche Version der Duden Originalausgabe als App für iPhone/iPad. War mit VoiceOver zugänglich, aber nicht mit Braillezeile, teilweise schlechte Kontraste, sonst mit Sehbehinderung nutzbar

PONS (Fremdsprachen)

  • PONS Schule Wörterbuch – Offline als App auf dem iPad oder iPhone. Größte Sprachauswahl in einer App. Prüfungsmodus. Nicht barrierefrei für den Screenreader.
  • PONS Website – Kostenlos, aber mit Werbung. Online. Nicht prüfungsgeeignet, da auch Übersetzungsfunktion ganzer Sätze. In Teilen barrierefrei für den Screenreader.
  • PONS API – Barrierefreie Browseroberfläche. Beta-Version. Kein Gewähr für Funktionstüchtigkeit.
  • PONS Wörterbuch Bibliothek – alte Wörterbuch App, die Druckausgabe abbildet, nur in Teilen barrierefrei für den Screenreader.

Mögliche alternative Nachschlagewerke

  • QuickDic – Offline als Software auf Windows. Zweisprachig Englisch-Deutsch. Kostenlos. Barrierefrei für den Screenreader. Kein lizensierter Wortschatz, daher nur in Teilen prüfungsgeeignet.
  • LowVisionDictionary – Offline als Software auf Windows. Dreisprachig Englisch-Deutsch-Französisch. Barrierefrei für den Screenreader. Kein lizensierter Wortschatz, daher nur in Teilen prüfungsgeeignet.
  • Dic – Offline als Software auf Windows. Einsprachig Französisch. Barrierefrei für den Screenreader.
  • Research IT – Übersetzungstool von JAWS, Zugriff auf verschiedene Datensätze von Leo, barrierefrei für den Screenreader.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl an anderen Nachschlagewerken (Leo, KI-Modelle, Dict.cc, Merriam-Webster uvm.), die mitunter in der Barrierfreiheit gar nicht schlecht abschneiden, Testen lohnt sich. Falls sich dann ein Eintrag lohnen sollte, gerne hinzufügen!

Hinweise

  • speziell im Hinblick auf Barrierefreiheit entwickelte Produkte kleinerer Anbieter, aber mit meist Schwächen im Inhaltsumfang (Wortschatz und Umfang der Wörterbucheinträge, Vor-/Nachwort, Mittelteil)
  • Produkte etablierter Anbieter, die zwar nicht barrierefrei sind, aber immer noch mit Sehbehinderung nutzbar sind (teilweise mehr Funktionen als Textübersetzung, intelligente Suchvorschläge, zu viele zusätzliche Infos, außer die Produkte sind explizit als Schülerwörterbücher entwickelt)
  • Vergrößerung der Schrift durch einen externen Monitor mit Schwenkarm, systemeigene Skalierungsoptionen, anwendungseigene Skalierungsoption oder die systemeigene Zoomfunktion
  • Vergrößerung von Schrift kann die Orientierung und Übersichtlichkeit deutlich beeinträchtigen
  • Verbesserung von Kontrast durch system- oder anwendungseigene Kontrasteinstellungen
  • Die Verbesserung der Sehstärke bzw. Lesbarkeit durch Erhöhen oder Verringern (Invertierung) der Helligkeit durch Monitoreinstellungen, system- oder anwendungseigene Beleuchtungseinstellungen
  • Verbesserung der Körperhaltung beim Lesen durch sinnvolle Platzierung des Monitors bzw. Tablets (z.B. Schwenkarm, flexibler Monitorstandfuß)
  • Arbeitsplatzstruktur (klare Struktur und ausreichend Platz für Rezeption, Produktion und Nachschlagewerke, ggf. mit Drehstuhl, Ecktisch, höhen- und neigungsverstellbarem Tisch, schwenkbare Tablethalterung)
  • Die Rahmenbedingungen der Prüfung entsprechen in der Regel nicht denen der anderen Prüflinge, es müssen also angepasste Rahmenbedingungen (z.B. Vor- und Nachbereitung des Prüfungsgerätes, separater Raum) hergestellt werden.
  • Betrugsversuche durch auf dem Arbeitsgerät befindliche unzulässige Informationen müssen durch vorherige und nachträgliche Sichtung/Überprüfung bzw. durch die Prüfungsaufsicht vorgebeugt bzw. unterbunden werden.
  • Diese angepassten Rahmenbedingungen müssen bereits im Abschlussjahr oder wenn möglich noch früher gemäß den individuellen Bedürfnissen in Bezug auf die Sehfähigkeit konfiguriert und eingeübt werden.
  • Ggf. Einsatz einer Zugangssoftware zur Optimierung der Farbgebung, des Kontrastes oder der Vergrößerung (z.B. ZoomText)
  • Arbeiten mit einer alphabetischen Suchfunktion entlastet zeitlich und konditionell, kann Zeitzugabe im Nachteilsausgleich verringern
  • Barrierefreiheit/Oberfläche ändert sich je nach Update (teilweise zum Positiven, teilweise aber zum Negativen, da Umstellung in der Bedienung oder kein Support mehr für Screenreader)
  • Oftmals näher an der Lebenswelt der Prüflinge, sehr moderne Übersetzungslösungen wie z.B. KI oder Textübersetzer werden ausgeklammert
  • teilweise mehrere Nachschlagewerke in einem Programm
  • bessere Verfügbarkeit als PDF-Datei/Word-Datei
  • Prüfungseignung möglich, hängt aber von dem Inhalts- und dem Funktionsumfang im Vergleich mit den Standardwerken ab
  • Internetgebundene Ansätze sind fehleranfällig und können für Täuschungsversuche missbraucht werden. Betrugsversuche über die Internetverbindung können durch einen Router mit "Whitelist-Funktion" oder die Prüfungsaufsicht unterbunden werden.
  • Inhalts- und Funktionsumfang meist deutlich schlechter oder besser als bei Standardwerken
  • In der Regel fehlen Vorwort, Mittelteil und Anhang, diese müssen in der Prüfung dem Prüfling dementsprechend anders zugänglich sein.

Kontakt/Support

Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) und dem Bestellprozess von Word-Dateien im E-Buch-Standard und PDF-Dateien lohnt der Kontakt mit den Medienberatungszentren.

Alter Augenbit-Eintrag

Hier finden Sie den alten Eintrag mit veralteten, aber teilweise noch guten Infos zum Thema Nachschlagewerke in Augenbit.