Nachschlagewerke-Arbeitsversion: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Augenbit

Zeile 65: Zeile 65:
==Kontakt/Support==
==Kontakt/Support==
Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) lohnt die Abstimmung mit regionalen Beratungsstellen/Medienzentren. Quelle: Übersicht :contentReference[oaicite:15]{index=15}
Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) lohnt die Abstimmung mit regionalen Beratungsstellen/Medienzentren. Quelle: Übersicht :contentReference[oaicite:15]{index=15}
== Alter Augenbit-Eintrag ==
Hier finden Sie den alten Eintrag zum Thema Nachschlagewerke in Augenbit.
[[Kategorie:Blind]]
[[Kategorie:Blind]]
[[Kategorie:Sehbehindert]]
[[Kategorie:Sehbehindert]]

Version vom 3. Oktober 2025, 11:46 Uhr

Übersicht

Diese Seite bündelt Wege, mit denen blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler Nachschlagewerke im Unterricht und in Prüfungen nutzen können. Die Detailseiten sind nach kurzen Beschreibungen verlinkt und mit Tags gekennzeichnet.

Wichtig: Prüfungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Prüfungsart. Entscheidend sind die landesrechtlichen Vorgaben, die schulische Lernmittelauswahl und der individuelle Nachteilsausgleich (NTA). Digitale Wörterbücher sind mancherorts explizit zugelassen, allerdings mit Einschränkungen (z.B. nur Einzelwortsuche, Offline-Modus, keine „intelligente“ Fehlerschreibungskorrektur, kein Zugriff auf weiterführende Infos wie Synonyme/Bedeutung etc.).

Kategorien

  • Zielgruppe: blind / hochgradig-sehbehindert / sehbehindert
  • Prüfung: prüfungsgeeignet / in Teilen prüfungsgeeignet / nicht prüfungsgeeignet
  • Medium: iPad bzw. iPhone / Windows-PC / Mac / Hilfsmittel / Druckausgabe
  • Kosten: kostenlos / kostenpflichtig
  • Betrieb: online / offline
  • Alltagstauglichkeit: alltagsnah / in Teilen alltagsnah / alltagsfern

Hinweis: „prüfungsgeeignet“ bedeutet: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich. "in Teilen prüfungsgeeignet" bedeutet, dass einige Funktionen gegen die Nutzung in der Prüfung sprechen.

Empfohlene Lösungen im schulischen Kontext (»Königswege«)

Druckausgabe

  • sehbehindert: Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung kommt an ihre Grenzen.
  • prüfungsgeeignet: Kaum organisatorischer Mehraufwand in Prüfung.
  • Hilfsmittel: elektronische bzw. optische Hilfsmittel, alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
  • Druckausgabe
  • kostenpflichtig
  • offline
  • alltagsfern: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä.

PDF-Datei

  • sehbehindert: Besonders für Sehbehinderung geeignet, hochgradige Sehbehinderung kommt an ihre Grenzen. Nicht barrierefrei für den Screenreader.
  • prüfungsgeeignet: Entspricht der Druckausgabe, aber als zoombares PDF mit alphabetischem Register.
  • Hilfsmittel: Vergrößerungssoftware
  • iPad; Windows-PC; Mac: Lesezeichen als alphabetisches Register der einzelnen Buchstaben
  • kostenpflichtig: Druckausgabe muss erworben werden, sonst kostenfrei.
  • offline
  • alltagsfern: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä. In der Regel nur über die Medienberatungszentren beziehbar, nicht im freien Handel erhältlich.

E-Buch-Standard in Word

  • blind; hochgradig-sehbehindert: Vollständig barrierefrei für den Screenreader.
  • prüfungsgeeignet: Entspricht der Druckausgabe. Alphabetische Suche, keine intelligente Suche.
  • Hilfsmittel: Vergrößerungssoftware, Screenreader
  • Windows-PC: Strukturierte Word Dateien nach Anfangsbuchstaben.
  • kostenpflichtig: Druckausgabe muss erworben werden, sonst kostenfrei.
  • offline
  • alltagsfern: Schülerinnen und Schüler übersetzen in der Regel über Google, KI o.ä. Nur über die Medienberatungszentren beziehbar.

Weitere gebräuchliche Lösungen

Duden

PONS

Weitere Programme/Webseiten

Rechtlicher Rahmen (knapp)

  • Schulen wählen geeignete Nachschlagewerke im Rahmen der Lernmittelfreiheit; für sehbehinderte/blinde Schüler:innen sind barrierefreie Alternativen bereitzustellen. NTA regelt individuelle Anpassungen (z. B. Zeit, Hilfsmittel, Prüfungsmodus).
  • Digitale Nachschlagewerke: zulässig, wenn sie keinen inhaltlichen Mehrwert gegenüber der Druckausgabe eröffnen (keine intelligente Fehlerschreibungs-Korrektur, keine Satzübersetzungen) und Täuschungsschutz sichergestellt ist (Offline, Whitelist, Aufsicht).
  • Beispiel Bundesland mit eigenem Prüfverfahren für Wörterbuch-Apps: Niedersachsen (siehe Unterseiten-Hinweise). :contentReference[oaicite:14]{index=14}

Kontakt/Support

Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) lohnt die Abstimmung mit regionalen Beratungsstellen/Medienzentren. Quelle: Übersicht :contentReference[oaicite:15]{index=15}

Alter Augenbit-Eintrag

Hier finden Sie den alten Eintrag zum Thema Nachschlagewerke in Augenbit.