Nachschlagewerke-Arbeitsversion: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Augenbit

(Erstfassung)
 
Zeile 11: Zeile 11:
**'''Kosten:''' kostenlos / unter 100 EUR / über 100 EUR
**'''Kosten:''' kostenlos / unter 100 EUR / über 100 EUR
**'''Betrieb:''' Online / Offline
**'''Betrieb:''' Online / Offline
''Hinweis:'' „prüfungsgeeignet“ bedeutet hier: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln sowie NTA erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich. Quelle: Übersicht :contentReference[oaicite:1]{index=1}
''Hinweis:'' „prüfungsgeeignet“ bedeutet hier: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich.
==Empfohlene Hauptwege (»Königswege«)==
==Empfohlene Hauptwege (»Königswege«)==
;[[Nachschlagewerk: Originalausgabe + vergrößernde Hilfsmittel|Originalausgabe + vergrößernde Hilfsmittel]]
;[[Nachschlagewerk: Originalausgabe + vergrößernde Hilfsmittel|Originalausgabe + vergrößernde Hilfsmittel]]

Version vom 1. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Nachschlagewerke für blinde und sehbehinderte Schüler:innen

Diese Seite bündelt barrierefreie Wege und Software, mit denen Nachschlagewerke (Rechtschreibung, Bedeutung, zweisprachig, einsprachig) im Unterricht und in Prüfungen genutzt werden können. Die Detailseiten sind nach kurzen Beschreibungen verlinkt und mit Tags/Kategorien gekennzeichnet.

Wichtig: Prüfungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Prüfungsart. Entscheidend sind die landesrechtlichen Vorgaben, die schulische Lernmittelauswahl und der individuelle Nachteilsausgleich (NTA). Digitale Wörterbücher sind mancherorts explizit zugelassen, teils mit Einschränkungen (z. B. nur Einzelwortsuche, Offline-Modus, keine „intelligente“ Fehlerschreibungskorrektur, kein Zugriff auf weiterführende Infos wie Synonyme/Bedeutung etc.).

So nutzt du diese Seite

  • Jede Kachel verlinkt auf eine ausführliche Unterseite („Weg/Software“).
  • Tags helfen bei der schnellen Einschätzung:
    • Zielgruppe: blind / sehbehindert
    • Prüfung: prüfungsgeeignet / nicht prüfungsgeeignet
    • Gerät: iPad/iPhone / Windows-PC
    • Kosten: kostenlos / unter 100 EUR / über 100 EUR
    • Betrieb: Online / Offline

Hinweis: „prüfungsgeeignet“ bedeutet hier: nach heutigem Stand typischerweise in Prüfungen einsetzbar, sofern schul-/landesspezifische Regeln erfüllt sind. Klärung mit der Schulleitung/Prüfungsaufsicht ist immer erforderlich.

Empfohlene Hauptwege (»Königswege«)

Originalausgabe + vergrößernde Hilfsmittel
Kurzbeschreibung: Gedruckte Wörterbücher mit optischen/elektronischen Vergrößerungshilfen (Lupe, Bildschirmlesegerät, Kontrast/Inversion). Kaum organisatorischer Mehraufwand.
Tags: Zielgruppe: sehbehindert · Prüfung: prüfungsgeeignet · Gerät: – · Kosten: über 100 EUR · Betrieb: Offline
PDF-Datei
Kurzbeschreibung: Entspricht der Druckausgabe, aber als zoombares PDF mit Lesezeichen. Besonders für (hochgradige) Sehbehinderung geeignet; Screenreader oft eingeschränkt.
Tags: Zielgruppe: sehbehindert · Prüfung: prüfungsgeeignet · Gerät: iPad/iPhone, Windows-PC · Kosten: über 100 EUR · Betrieb: Offline
E-Buch-Standard (Word)
Kurzbeschreibung: Strukturierte Word-Dateien (meist je Anfangsbuchstabe), vollständig screenreader- und braille-tauglich; höchste Anpassbarkeit. Besonders für Blindheit geeignet.
Tags: Zielgruppe: blind, sehbehindert · Prüfung: prüfungsgeeignet · Gerät: Windows-PC (auch Mac), Braillezeile · Kosten: kostenlos (bei vorliegendem Original) · Betrieb: Offline

Weitere gebräuchliche Lösungen

Deutsch / allgemein
PONS
  • PONS Schule Wörterbuch (iOS) – viele Sprachen, Prüfungsmodus; Bedienbarkeit prüfen. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
  • PONS Website – online, enthält auch Übersetzungsfunktionen ganzer Sätze → in Prüfungen i. d. R. ungeeignet. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
  • PONS Wörterbuch-API (Ilvesheim) – barrierearme Browseroberfläche (Beta). :contentReference[oaicite:7]{index=7}
Weitere Programme/Webseiten

Rechtlicher Rahmen (knapp)

  • Schulen wählen geeignete Nachschlagewerke im Rahmen der Lernmittelfreiheit; für sehbehinderte/blinde Schüler:innen sind barrierefreie Alternativen bereitzustellen. NTA regelt individuelle Anpassungen (z. B. Zeit, Hilfsmittel, Prüfungsmodus). :contentReference[oaicite:12]{index=12}
  • Digitale Nachschlagewerke: zulässig, wenn sie keinen inhaltlichen Mehrwert gegenüber der Druckausgabe eröffnen (keine intelligente Fehlerschreibungs-Korrektur, keine Satzübersetzungen) und Täuschungsschutz sichergestellt ist (Offline, Whitelist, Aufsicht). :contentReference[oaicite:13]{index=13}
  • Beispiel Bundesland mit eigenem Prüfverfahren für Wörterbuch-Apps: Niedersachsen (siehe Unterseiten-Hinweise). :contentReference[oaicite:14]{index=14}

Kontakt/Support

Bei kniffligen Abwägungen (Barrierefreiheit vs. Prüfungsfairness) lohnt die Abstimmung mit regionalen Beratungsstellen/Medienzentren. Quelle: Übersicht :contentReference[oaicite:15]{index=15}