Spielwiese: Unterschied zwischen den Versionen

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== ## Juristische Grundlage ==
Anforderungen für Abbildungen werden in der EN-Norm 301549 und in der WCAG Norm an mehreren Stellen formuliert.
Zentral ist die Anforderung für alle Abbildungen Alternativtexte zu formulieren. Zitat: Für alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, gibt es eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt!
Darüber hinaus gibt es die Anforderung, dass bei informationstragenden Grafiken der Kontrast mindestens 3:1 zu den angrenzenden Farben betragen muss.
Weitere Hinweise: <nowiki>https://b-g-h.github.io/schulbuecher/sites/rechtlicher-rahmen-abb.html</nowiki>
[[Datei:HässlicherScreenshot.png|alternativtext=hässlicher Screenshot|rahmenlos|945x945px]]
== ## Technische Grundlagen ==
Vektorgrafiken (SVG): Vektorgrafiken sind das bevorzugte Format für Abbildungen (Fotografien ausgenommen), da sie verlustfrei vergrößerbar sind, darüber hinaus bieten sie bei geeigneter Einbindung weitere Anpassungsmöglichkeiten (Strichstärke, Kontraste, Farbgebung) (siehe <nowiki>[https://b-g-h.github.io/schulbuecher/sites/technische-aspekte-abb.html]</nowiki>(<nowiki>https://b-g-h.github.io/schulbuecher/sites/technische-aspekte-abb.html</nowiki>))
Beim Einsatz von Pixelgrafiken (Fotos) muss auf eine gute Auflösung geachtet werden. Die Vergrößerung durch die Anwender muss technisch möglich sein, bis 200% verlustfrei, bis 400% nutzbar.
Reichen Alternativtext und Ursprungsgrafik nicht aus, so können zusätzlich ausführliche Beschreibungstexte und speziell für Nutzer mit Sehbehinderung optimierte Abbildungen oder auch digitale Vorlagen für taktile Abbildungen und 3D-Druckmodelle eingebunden werden.
Weitere Hinweise: <nowiki>https://b-g-h.github.io/schulbuecher/sites/technische-aspekte-abb.html</nowiki>
[[Datei:Image.png|alternativtext=blase|rahmenlos|820x820px]]
== ## pädagogische Grundlagen ==
Für das Lernen von Kindern und Jugendlichen sind Abbildungen von entscheidender Bedeutung. Der Satz „ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ spiegelt die große Bedeutung von Abbildungen in pädagogischen Kontexten wieder.
Immer da, wo ein Text zu kompliziert ist, einen Sachverhalt zu erklären, werden sehr gerne stattdessen Abbildungen eingesetzt.
Leider sind viele Abbildungen für Menschen mit Behinderungen im Bereich des Sehens nicht oder nur schlecht zugänglich. Nicht grundsätzlich aber insbesondere in der Form, wie sie häufig in Schulbüchern eingesetzt werden[BH1] .
Für blinde Menschen sind Abbildungen erst einmal nicht zugänglich und müssen laut WCAG durch Textalternativen ersetzt werden. Da der Autor des Bildungsmaterials sich ursprünglich didaktisch dazu entschieden hat, für die Vermittlung des Inhalts eine Abbildung statt einem Text zu verwenden besteht hier ein gewisser Widerspruch, wenn bei blinden Schülerinnen und Schülern aus der Abbildung wieder ein alternativer Text gemacht wird. Das das ursprüngliche Problem der Vermittlung wird dadurch meist nicht gelöst und ist ein gutes Beispiel dafür, dass Bildungsinhalte höhere Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, als einfache Webseiten.
In der Didaktik zum Unterricht von blinden Schülerinnen und Schüler wird empfohlen, Abbildungen im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar zu machen. Im Idealfall wird das Originalobjekt den Schülerinnen und Schülern in die Hand gegeben, so dass sie dieses mit den Händen erkunden können. Wenn das nicht möglich ist, werden vereinfachte Modelle des Objektes zur Verfügung gestellt. Dies kann ein dreidimensionales Objekt sein und wird mittlerweile sehr häufig als 3D-Druck Objekt zur Verfügung gestellt, in vielen Fällen ist aber auch eine zweidimensionale Abbildung ausreichend, bei der die Linien des dargestellten Objektes tastbar gemacht werden[BH2] .
[[Datei:Blab.png|alternativtext=noch einer|rahmenlos|655x655px]]
Bei Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung ist es oft ausreichend, wenn die Abbildung bestimmte Kriterien berücksichtigt. So helfen beispielsweise eine gute Auflösung, eine Kontrasterhöhung, eine Erhöhung der Schriftgröße oder eine Verstärkung von Linien, damit die Grafik direkt besser zugänglich wird. Manchmal ist sind diese Maßnahmen nicht ausreichend. In solchen Fällen werden für Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderungen z.B. die Inhalte einer Grafik reduziert und auf zwei oder mehrere Grafiken aufgeteilt
Näheres siehe <nowiki>https://b-g-h.github.io/schulbuecher/sites/paedagogischeaspekte-abb.html</nowiki>
== ## Konsequenzen und Erwartungen für und an die Verlage ==
Grafiken sollten nach Möglichkeit als Vektorgrafiken eingebunden werden und sollten - wie auch alle anderen Formate - in einem quelloffenen Format (z.B. SVG) gehalten werden, so dass auch ggf. nachträgliche Änderungen (z.B. Strichstärke) vorgenommen werden können.
Pixelgrafiken (wie JPEG, PNG, GIF) sind in so einer Auflösung zu wählen, dass Sie verlustfrei vom Nutzer um mindestens 200% (besser 400%) vergrößert werden können.
Alternativtexte sollten gut gewählt werden und sich an den Kriterien von “Gut fürs Image” orientieren. Alternativtexte sollten auch im Nachhinein veränderbar sein, damit z.B. weitere Stellen im Bereich der Bildung von Menschen mit Behinderungen Überarbeitungen vornehmen können.
Die Möglichkeit, auf der Inhaltsseite zusätzliches Material für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen einzubauen (wie zusätzliche kontrastoptimierte oder mehrere inhaltsreduzierte Abbildungen) sollte bestehen.
== ## Konsequenzen für die Kultusverwaltung: ==
Nach dem Subsidiaritätsprinzip der Sonderpädagogik müssen alle Anforderungen, die für das Lernen von Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen notwendig sind und nicht von allgemeinen Stellen (z.B. Bildungsverlage) in ausreichend barrierefreie Form zur Verfügung gestellt werden können, von anderen Personen oder Stellen der Kultusverwaltung übernommen werden.
Insbesondere digitale Vorlagen für taktile Abbildungen wie Schwellkopien oder 3D-Druck-Vorlagen könnten von den Medienzentren erstellt werden und für die Schulen vor Ort zum “Ausdruck” an einem zentralen Ort zur Verfügung gestellt werden. Die Vorhandenen Strukturen der Medienzentren zu nutzen, bietet sich hier sehr an. Siehe: Braille.bildung.hessen.de
Darüber hinaus sollten die medienproduzierende Einrichtungen (Medienzentren/Medibus) eine zentrale Rolle sich immer dann um alternative Abbildungen für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler und um die Formulierung von Alternativtexten spielen[BH3] , wenn die Angebote der Verlage pädagogisch-didaktisch nicht ausreichend sind. Die Alternative, dass jeder Lehrer vor Ort für jeden Schüler individuell die Anpassungen vornimmt, ist ökonomisch unsinnig und im Schulalltag nicht realisierbar.
----[BH1]Der Absatz kann eigentlich raus, im folgenden kommt es ja nochmal
[BH2]Bildbeschreibung ergänzend
[BH3]Hier ist mir der Satz nicht ganz klar

Version vom 8. Juli 2026, 11:01 Uhr

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