Nachteilsausgleich - Ausgleichende Maßnahmen
Ein kostenloses Werkzeug im Browser, das beim Formulieren eines Nachteilsausgleichs für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung hilft. Man wählt Land, Schulabschnitt, Sehprofil und Ziele, hakt aus den Vorschlägen das Passende an und lädt eine bearbeitbare Empfehlung als Word-Dokument herunter.
Direkt zum Werkzeug: weingartner.org/programme/nachteilsausgleich
Was es enthält
- 169 Maßnahmen aus der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, geordnet nach räumlich, zeitlich, didaktisch-methodisch, technisch-medial und personell.
- Ausgewählt wird funktional, nicht nach Diagnose: über enges Gesichtsfeld, zentrales Skotom, Blendung, Kontrast, rasche Ermüdung, Nystagmus. 15 Augenerkrankungen sind mit ihrem funktionalen Profil hinterlegt, der Visus ergänzt die Stufe.
- Acht weitere Beeinträchtigungen sind kombinierbar - Hören, AVWS, Autismus-Spektrum, ADHS, emotional-soziale, körperlich-motorische, chronische Erkrankung, Sprache.
- Getrennt wählbare Ziele: Schulalltag, Sport und Exkursionen, Leistungsbeurteilung, Abschlussprüfungen.
- Je Maßnahme steht eine Kurzquelle im Dokument. Optional lassen sich Stammdatenblatt, ICF-Codierung, Einwilligung der Erziehungsberechtigten und eine Gliederung nach Unterrichtsfach anhängen.
Rechtsstand
Die Länderwahl ist Pflicht und steht am Anfang, weil Begriff und Rechtsgrundlagen auseinandergehen. Für Deutschland verweist das Werkzeug auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 24 UN-BRK, die KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen (1998) und zur inklusiven Bildung (2011) sowie auf das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes. Es nennt bewusst keine Regelung je Bundesland, sondern bleibt auf der Ebene, die bundesweit trägt, und sagt dort, wo die Länder auseinandergehen, dass die zuständige Schulaufsicht verbindlich Auskunft gibt.
Zwei Fundstellen sind für diese Zielgruppe besonders einschlägig und im Werkzeug ausgewiesen:
- § 13 Abs. 7 APO-GOSt NRW zählt zu den zulässigen Ausnahmen vom Prüfungsverfahren ausdrücklich die Nutzung der vom Ministerium bereitgestellten modifizierten Klausuren für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation/Sprache.
- § 13 Abs. 8 APO-GOSt NRW: In der schriftlichen Abiturprüfung entscheidet an Stelle der Schulleitung die obere Schulaufsichtsbehörde. Eine Verlängerung der Vorbereitungs- und Prüfungszeit ist dort in der Regel nur zulässig, wenn sie schon Gegenstand der bisherigen Förderpraxis war - ein erstmals zur Prüfung beantragter Ausgleich hat also schlechte Aussichten.
Der individuelle Förderplan ist in § 21 Abs. 7 AO-SF NRW geregelt; der Begriff Nachteilsausgleich kommt in der AO-SF selbst nicht vor.
Daneben stehen Österreich (dort heißt es ausgleichende Maßnahmen; § 18 Abs. 6 SchUG, § 2 Abs. 4 und § 11 Abs. 8 LBVO, Lehrplanzusatz Förderbereich Sehen und Blindheit, BGBl. II Nr. 280/2024) und die Schweiz (Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 BV, BehiG, Art. 35 Abs. 3 BBV, im Übrigen kantonales Recht).
Wichtig für den deutschen Gebrauch: Das Werkzeug schlägt ausschließlich Nachteilsausgleich vor, niemals Notenschutz. Wie weit Notenschutz reicht, ist Landesrecht und geht auseinander: Bayern lässt ihn nach § 34 BaySchO bis in die Abschlussprüfung zu, verlangt dafür aber nach Art. 52 Abs. 5 Satz 4 BayEUG einen Vermerk im Zeugnis; das Bundesverfassungsgericht hat diese Zeugnisbemerkung mit Urteil vom 22.11.2023 (1 BvR 2577/15 u. a.) im Kern gehalten. Maßnahmen, die in Österreich als gewöhnlicher Ausgleich gelten, in Deutschland aber ein Absehen von der Bewertung wären, werden außerhalb Österreichs deshalb gar nicht erst angeboten.
Einordnung
Das erzeugte Dokument ist eine Diskussionsgrundlage ohne Weisungskompetenz. Aus ihm folgt kein Anspruch auf eine einzelne Maßnahme. Gedacht ist es als Formulierungshilfe für das Gespräch: Fachleute prüfen die Vorschläge mit der Familie und dem Kind, kürzen sie auf das, was dieses eine Kind braucht, und legen das Ergebnis der zuständigen Stelle vor. Eine ungekürzte Liste ist fachlich unbrauchbar; das Werkzeug weist ab 15 angehakten Maßnahmen ausdrücklich darauf hin.
Viele der Maßnahmen nützen der ganzen Lerngruppe - blendungsfreies Licht, ein aufgeräumtes Tafelbild, klar gegliederte Arbeitsblätter, angesagte Arbeitsschritte. Die Vorlage ist deshalb auch für Lehrkräfte an Regelschulen gedacht, die ein Kind mit Sehbeeinträchtigung in der Klasse haben.
Alle Rechtsangaben sind an den amtlichen Originaltexten geprüft (Stand September 2026); Verordnungstext geht dabei vor Handreichung. Gegengelesen durch die Praxis in den Ländern ist der deutsche Teil aber noch nicht. Hinweise auf Ungenauigkeiten oder auf Regelungen, die anders zu lesen sind, sind ausdrücklich erwünscht und werden eingearbeitet.
Datenschutz
Kein Konto nötig, kostenlos und werbefrei. Das Dokument entsteht vollständig im Browser auf dem eigenen Gerät; Diagnosen, Namen und Gesundheitsdaten werden weder übertragen noch gespeichert. Die persönlichen Angaben trägt man erst im heruntergeladenen Word-Dokument ein. Der Server steht in Deutschland (EU), gehostet bei Hetzner als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; es gibt keine Reichweitenmessung, keine Zählpixel und keine Fremddienste.
Volltext: weingartner.org/datenschutz
Herausgeber
Johannes Weingartner, sensorik@weingartner.org. Kostenlos und werbefrei.